ID-LAW – Schutz Ihrer digitalen & wirtschaftlichen Identität

IT-Recht, Medienrecht, Datenschutz, Urheberrecht & Abmahnungen – bundesweit durch Kanzlei Stich : id-law

Die Identität von Unternehmen und Privatpersonen ist heute enger denn je mit digitalen Medien, Domains, Social Media und Webauftritten verknüpft. Die Kanzlei Stich : id-law berät und vertritt Mandanten bundesweit bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Identitätsrechte – sei es im Internet, im Geschäftsverkehr oder bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Schwerpunkte im Identitätsrecht

  • IT- und Medienrecht (inkl. Online-Plattformen, Social Media, E-Commerce)
  • Datenschutzrecht & Datensicherheit (DSGVO, BDSG)
  • Markenrecht, Namensrecht & Domainrecht
  • Urheberrecht – Schutz kreativer Inhalte
  • Wettbewerbsrecht & Abmahnungen

Typische Fragestellungen & Leistungen

Ob Impressum, Datenschutzerklärung, Markenanmeldung, Bildrechte, Unterlassungserklärung oder eine erhaltene Abmahnung: Rechtsanwalt Rolf H. Stich hilft, Ihre Rechte durchzusetzen oder rechtskonform zu gestalten.

  • Gestaltung & Prüfung rechtssicherer Websites
  • Abwehr oder Aussprache von Abmahnungen
  • Verteidigung gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Vertragserstellung im IT- und Medienumfeld

Erfahrung & Fachkompetenz

Rechtsanwalt Rolf H. Stich ist seit fast 20 Jahren auch als Dozent für IT- und Medienrecht sowie Datenschutz tätig. Profitieren Sie von tiefem Fachwissen, verständlicher Beratung und konsequenter Vertretung.

Abmahnung erhalten – was jetzt zu tun ist

Eine Abmahnung im Internet- und Urheberrecht ist häufig das erste Zeichen, dass jemand Ihre Rechte verletzt – oder behauptet, dass Sie Rechte anderer verletzt haben. Wer eine Abmahnung erhält, steht oft unter Zeitdruck: Reaktionsfristen von 7 bis 14 Tagen sind üblich. Vorschnelles Handeln – etwa die ungeprüfte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung – kann jedoch weitreichende Folgen haben.

Die Kanzlei Stich : id-law prüft Abmahnungen kurzfristig und bundesweit – und berät Sie zu den richtigen nächsten Schritten.

Häufige Abmahngründe im Internet

  • Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos oder Grafiken ohne Lizenz
  • Musik in Videos auf Instagram, YouTube oder TikTok
  • Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
  • Fehlerhafte oder fehlende Datenschutzerklärung
  • Verwendung von Markennamen ohne Erlaubnis
  • Wettbewerbsrechtliche Verstöße (z.B. irreführende Werbung)
  • Nicht datenschutzkonforme Cookie-Banner
  • Unerlaubte Nutzung von Texten oder anderen Inhalten

Was bedeutet eine Unterlassungserklärung?

Die in einer Abmahnung enthaltene Unterlassungserklärung ist ein zentrales Dokument: Wer sie unverändert unterschreibt, verpflichtet sich oft für viele Jahre – mit hohen Vertragsstrafen bei erneuten Verstößen. Vor der Unterzeichnung sollte stets anwaltlich geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist und wie eine modifizierte Erklärung aussehen kann.

Bildrechte im Internet – Abmahnung wegen Fotos auf Website oder Social Media

Bilder aus dem Internet einfach herunterladen und auf der eigenen Website, in einem Onlineshop oder auf Social-Media-Profilen verwenden – das klingt verlockend, ist aber in den meisten Fällen eine Urheberrechtsverletzung. Fotografen, Bildagenturen und spezialisierte Kanzleien mahnen solche Verstöße regelmäßig ab.

Typische Situationen bei Bildrechts-Abmahnungen

  • Foto von Google-Bildersuche auf der eigenen Website verwendet
  • Stockfoto genutzt, obwohl die Lizenz abgelaufen oder nicht erworben war
  • Bild auf Instagram oder Facebook geteilt ohne Quellenangabe oder Erlaubnis
  • Produktfotos vom Hersteller ohne Lizenz im Onlineshop eingesetzt
  • KI-generierte Bilder verwendet, deren Rechtsstatus unklar ist

Abmahnung von Bildagenturen – was steckt dahinter?

Bildagenturen wie Getty Images oder Shutterstock sowie Einzelfotografen nutzen technische Hilfsmittel, um ihre Bilder im Internet zu finden. Wer ein Bild ohne gültige Lizenz verwendet, erhält oft eine kostenpflichtige Abmahnung mit Schadensersatzforderungen. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Lizenzanalogieprinzip – also dem Betrag, den man für eine ordentliche Lizenz hätte zahlen müssen. Hinzu kommen Abmahnkosten.

KI-Bilder und Urheberrecht

Auch der Einsatz von KI-generierten Bildern (z.B. aus Midjourney, DALL-E oder Adobe Firefly) wirft urheberrechtliche Fragen auf: Wer darf die Bilder kommerziell nutzen? Welche Lizenzmodelle gelten? Können KI-Bilder selbst urheberrechtlich geschützt sein? Dies ist ein sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet, in dem anwaltliche Beratung ratsam ist.

Musikrechte auf Instagram, YouTube & TikTok – Abmahnung wegen Musik in Videos

Musik in selbst erstellten Videos zu verwenden ist verlockend – doch selbst kurze Ausschnitte eines Songs können eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Dies gilt für Videos auf Instagram Reels, YouTube, TikTok, aber auch für eigene Websites oder Podcasts.

Wann droht eine Abmahnung wegen Musik?

  • Verwendung eines kommerziellen Songs im Hintergrund eines Instagram- oder TikTok-Videos
  • YouTube-Video mit lizenzpflichtiger Musik unterlegt
  • Livestream mit Musikwiedergabe im Hintergrund
  • Verwendung von Musik ohne GEMA-Lizenz auf der eigenen Website
  • Podcast mit Musikeinspielern ohne Lizenz

Plattform-Funktion schützt nicht vor Abmahnung

Viele Nutzer glauben, dass die von Instagram oder TikTok bereitgestellte Musikbibliothek automatisch für alle Zwecke lizenziert ist. Das ist ein Irrtum: Diese Lizenzen gelten häufig nur für private oder bestimmte kommerzielle Nutzungen – und ausschließlich innerhalb der jeweiligen Plattform. Wer denselben Song auf einer eigenen Website oder in einem anderen Kontext verwendet, kann sich nicht auf die Plattformlizenz berufen.

GEMA und Musiklizenzen in Deutschland

In Deutschland verwaltet die GEMA die Rechte der meisten kommerziell genutzten Musik. Für die legale Nutzung von Musik – etwa in Werbespots, auf Websites oder bei Veranstaltungen – ist eine entsprechende Lizenz erforderlich. Fehlt diese, drohen Abmahnungen durch die GEMA oder durch Musikrechteverwerter.

DSGVO-Abmahnungen, Cookie-Banner & Impressumspflicht

Nicht nur Urheberrechtsverstöße führen zu Abmahnungen – auch datenschutzrechtliche Fehler und formale Mängel auf Websites werden regelmäßig abgemahnt.

Typische Abmahngründe im Datenschutz- und Wettbewerbsrecht

  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum (Anbieterkennzeichnungspflicht)
  • Datenschutzerklärung fehlt oder ist nicht DSGVO-konform
  • Cookie-Banner fehlt oder entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen
  • Google Fonts oder andere externe Dienste ohne Einwilligung eingebunden
  • Kontaktformular ohne datenschutzrechtlichen Hinweis
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Onlineshop

Die Kanzlei Stich : id-law prüft Ihren Webauftritt auf rechtliche Risiken und hilft bei der rechtskonformen Gestaltung von Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligungslösung.

Häufige Fragen zu Abmahnungen im Internet

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

Ruhe bewahren und nicht sofort reagieren – vor allem nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen. Häufig bestehen Möglichkeiten, die Forderungen zu reduzieren oder eine modifizierte Erklärung abzugeben.

Darf ich Bilder von Google einfach verwenden?

Nein. Bilder, die über die Google-Bildersuche gefunden werden, sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Eine Ausnahme bilden Bilder mit einer Creative-Commons-Lizenz – hier sind jedoch die jeweiligen Lizenzbedingungen genau zu prüfen.

Ist Musik auf Instagram erlaubt?

Innerhalb der Instagram-App stehen lizenzierte Musiktitel für bestimmte Nutzungen zur Verfügung. Diese Lizenz gilt jedoch nicht unbegrenzt – etwa nicht für kommerzielle Werbeinhalte oder die Nutzung außerhalb der Plattform. Im Zweifel sollte lizenzfreie Musik (Royalty-Free) oder eigens lizenzierte Musik verwendet werden.

Was kostet eine Abmahnung?

Das hängt vom Streitwert ab. Bei Urheberrechtsverletzungen durch Bilder liegen die Abmahnkosten häufig zwischen 500 und 1.500 Euro, hinzu kommen mögliche Schadensersatzforderungen. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen können die Beträge deutlich höher ausfallen.

Kann ich eine Abmahnung ignorieren?

Das ist in der Regel keine gute Idee. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder Klage – mit zusätzlichen Gerichtskosten und einer möglichen Zwangsvollstreckung. Anwaltliche Beratung ist daher dringend empfohlen.

Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt?

Die Rechtslage ist noch im Fluss. In Deutschland setzt urheberrechtlicher Schutz eine menschliche Schöpfung voraus. KI-Bilder sind daher in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt – jedoch können die Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Plattform eigene Einschränkungen vorsehen. Zudem kann die Nutzung bestimmter Trainingsdaten der KI selbst zu Haftungsrisiken führen.

Jetzt Kontakt aufnehmen:

Abmahnung erhalten oder rechtliche Fragen zu Bildrechten, Musikrechten oder Datenschutz? Rechtsanwalt Rolf H. Stich berät Sie kurzfristig und bundesweit.

Telefon: +49 5751 965 9413
E-Mail: office@id-law.de
Rechtsanwalt Rolf H. Stich – Kanzlei Stich : id-law

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Von der ersten Beratung über Vertragsgestaltung, Webauftritt und Datenschutzkonzept bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung: Die Kanzlei Stich : id-law unterstützt Sie kompetent und bundesweit bei der Wahrung Ihrer Identität.

Kontakt

Auf Grund von Besprechungen oder auswärtigen Gerichts- oder Dozententerminen ist Rechtsanwalt Stich zeitweise nicht in der Kanzlei und daher nicht immer direkt für Sie erreichbar.
Bitte vereinbaren Sie daher vor Aufsuchen der Kanzlei einen Termin. Entweder telefonisch oder noch besser: Sie schicken eine Mail.

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