Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht – Anwaltliche Hilfe bei Kündigungen
Kanzlei Stich : id-law vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren
Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten als Arbeitgeber eine Kündigung rechtssicher vorbereiten? Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen und hohe formale Anforderungen. Bereits wenige Tage nach Zugang der Kündigung können wichtige Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden.
Die Kanzlei Stich : id-law unterstützt Mandanten aus Rinteln, Schaumburg und bundesweit bei allen Fragen rund um Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträge.
Drei-Wochen-Frist bei Kündigungen
Besonders wichtig ist die gesetzliche Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam.
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist daher regelmäßig sinnvoll – insbesondere bei:
- ordentlichen Kündigungen
- fristlosen Kündigungen
- betriebsbedingten Kündigungen
- personenbedingten Kündigungen
- verhaltensbedingten Kündigungen
- Änderungskündigungen
Prüfung der Erfolgsaussichten
Im Rahmen der Prüfung einer Kündigung sind unter anderem folgende Fragen relevant:
- Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
- Wurden Kündigungsfristen eingehalten?
- Liegt ein ausreichender Kündigungsgrund vor?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?
- Besteht Sonderkündigungsschutz?
- Bestehen Ansprüche auf Abfindung?
Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Die Kanzlei Stich : id-law vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ziel ist eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung – sei es durch Weiterbeschäftigung, Vergleich oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung.
Die Beratung erfolgt persönlich in Rinteln sowie bundesweit telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail.
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Häufig werden Kündigungen mit Angeboten zu Aufhebungsverträgen oder Abfindungen verbunden. Vor einer Unterzeichnung sollte stets geprüft werden, ob Nachteile beim Arbeitslosengeld, steuerliche Auswirkungen oder nachteilige Vertragsklauseln bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
In der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Kann ich eine Abfindung verlangen?
Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht häufig nicht. Allerdings werden in Kündigungsschutzverfahren vielfach Vergleichslösungen mit Abfindungszahlungen erzielt.
Kann auch ein Arbeitgeber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Ja. Arbeitgeber benötigen insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und Umstrukturierungen eine rechtssichere Begleitung.
Bei Kündigungen gelten kurze Fristen. Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen.
Telefon: +49 5751 965 9413
E-Mail: office@id-law.de
- » Arbeitsrecht
- » Vertragsrecht
- » ID-LAW
IT-und Medienrechte
Datenschutz und Datensicherheit
Urheber-und Internetrecht - » Mietrecht
- » Strafrecht
- » Verkehrs- & Bußgeldrecht
- » Mediation
Downloads
Kontakt
Fontaneweg 2
31737 Rinteln
Tel.: +49 5751 965 9413
Fax: +49 5751 965 9414


