Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur Ausweitung der Strafbarkeit von „Gaffern“ ein
Ein vor kurzem durch den Bundesrat in den Bundestag eingebrachter Gesetzesentwurf will die Strafbarkeit der unbefugten Herstellung von Bild- und Videoaufnahmen sowie deren Verbreitung und gegebenenfalls auch die Strafbarkeit der Behinderung von Rettungskräften ausweiten. Ziel ist es auch, die Verbreitung derart rechtswidrig hergestellter Aufnahmen von Unfällen, insbesondere in sozialen Netzwerken, zu unterbinden.
So ist geplant, den § 201 a StGB z.B. derart anzupassen, dass in Zukunft auch die Bildaufnahmen von Toten erfasst werden, was bislang nicht der Fall ist.
Fazit von Rechtsanwalt Rolf H. Stich:
Es ist mehr als bedauerlich aber offensichtlich auch mehr als notwendig, derartige Straftatbestände auszuweiten. So ist es meines Erachtens mehr als erstaunlich, dass es immer wieder Menschen gibt, denen es wichtiger ist, Foto- und Bildaufnahmen zu posten und Rettungskräfte zu behindern, anstatt eine Rettungsgasse zu bilden und die Fahrbahn freizumachen, damit den Unfallopfern geholfen werden kann. Auch wenn es nach Ansicht des Unterzeichners in vielen Rechtsbereichen eine Überregulierung gibt, ist dies sicherlich ein Ansatz an der richtigen Stelle.
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