Blog - Rechtsanwalt Rinteln
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Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni.

Damit wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission umgesetzt und verbindlich gemacht. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten sich am 28. Juni 2016 einstimmig für eine Erhöhung um 34 Cent entschieden. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

Steigen die Tariflöhne, steigt der Mindestlohn

Die Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung am 28. Juni 2016 nachlaufend an der Tarifentwicklung - also an den Branchen-Tarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate - orientiert.

Fairer Lohn und fairer Wettbewerb

Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission auch geprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen schützt. Der Mindestlohn darf fairen Wettbewerb und Beschäftigung nicht gefährden. Zusammen mit ihrem Beschluss hat sie der Bundesregierung ihren ersten Bericht zum gesetzlichen Mindestlohn vorgelegt.

Die Kommission verwies in ihrem Bericht darauf, dass mit dem bestehenden Datenmaterial keine eindeutigen Effekte des Mindestlohns auf Arbeitskosten, Produktivität und Lohnstückkosten nachzuweisen waren. Die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns können gut eineinhalb Jahre nach seiner Einführung noch nicht abschließend bewertet werden.

Ausnahmen bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Dabei müssen die Tarifvertragsparteien repräsentativ sein und der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in der Branche verbindlich gelten. Das betrifft die Fleischwirtschaft, die Branche Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Ab dem 1. Januar 2017 müssen diese Tarifverträge mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen.

Für Zeitungszusteller gilt ab dem 1.Januar 2017 ebenfalls ein Mindestlohn von 8,50 Euro. 

Ab 2018 keine Ausnahme mehr

Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Beschäftigten dann mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen.

 

Quelle: Artikel der Bundesregierung vom Mittwoch, 26. Oktober 2016

unter:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/10/2016-10-26-neuer-mindestlohn2017.html

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