Dashcam-Bilder zur Beweisführung im Zivilprozess zugelassen
Das OLG Nürnberg hat in einem Beweisbeschluss (Az. 13 U8 151/17) entschieden, dass DashCam-Bilder in einem Zivilprozess verwendet werden können, um den Hergang eines Verkehrsunfalles aufzuklären.
Nachdem das Landgericht Rottweil zu Beginn des Jahres derartige DashCam-Aufzeichnungen noch als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer gesehen hatte und die Aufnahme deshalb nicht als Beweismittel im Zivilprozess zugelassen hatte, geht der Streit um die Verwertung derartiger Aufnahmen nunmehr in eine weitere Runde.
Das OLG Nürnberg hat vorliegend so argumentiert, dass es hier „ausschließlich um die Verwertung der relevanten Sequenzen zum Unfallhergang und nicht um die Beurteilung von Sequenzen, die damit nicht in Zusammenhang stehen“ ginge und darüber hinaus die weiteren Verkehrsteilnehmer, die gegebenenfalls mit aufgenommen worden seien, minimal betroffen wären; im Übrigen seien die in anderen Fahrzeugen sitzenden Personen praktisch nicht sichtbar.
Klargestellt hat das OLG jedoch auch, dass die Verwendung derartiger Aufnahmen immer eine Einzelfallentscheidung sei.
In dem vorliegenden Fall ging es um einen Unfall auf der Autobahn A5 bei Karlsruhe. Bei dem besagten Unfall fuhr ein Lkw auf einen PKW auf, wobei erheblicher Sachschaden entstand. Der PKW-Fahrer forderte von dem auffahrenden Lkw-Fahrer Schadensersatz in Höhe von ca. 15.000,00 €. Hierzu trug der PKW-Fahrer vor, der Lkw sei zu schnell gefahren und hatte nicht genügend Abstand gehalten. Als der Pkw verkehrsbedingt abbremsen musste, kam es zum Unfall.
Der Lkw-Fahrer schilderte den Vorgang anders: Der PKW-Fahrer sei mit seinem PKW von der linken Spur auf die Rechte gewechselt und habe sodann stark gebremst. Der Unfall sei für den Lkw-Fahrer unvermeidbar gewesen.
Ein eingeschalteter Gutachter erklärte vor dem Landgericht, dass er aufgrund der Auswertung der DashCam-Videobilder feststellen konnte, dass die Version des Lkw-Fahrers zutreffend gewesen sei.
Fazit von Rechtsanwalt Rolf H. Stich:
Die Diskussion um die Zulässigkeit der Verwendung von DashCams überhaupt oder insbesondere auch deren Verwertung in gerichtlichen Verfahren ist noch lange nicht beendet. Zwar betonen die Gerichte, dass es sich jemals um eine Einzelfallentscheidung handelt. Das Interesse an der Aufklärung des jeweiligen Sachverhaltes dürfte hier jedoch häufig überwiegen.
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